Privates Baurecht
Ob Vertragsgestaltung, Ausschreibung und Vergabe, Abnahme, Forderungssicherung, Bauschäden, Gewährleistung, Zahlungsverzug, Haftung oder sonstige Fragen zum Baurecht – auf unser Expertenwissen können Sie sich verlassen.
Die BAU und RECHT ist Ihr kompetenter Ansprechpartner zu allen Fragen rund um das Baurecht in Bayern.
Wir sind für unsere Mandanten, für deren Baustellen und Rechtsvertretung, deutschlandweit tätig.
Unsere vollumfängliche Spezialisierung auf Privates Baurecht, Architektenrecht, Immobilienrecht, Vergaberecht und Öffentliches Baurecht garantier Ihnen die effiziente Umsetzung Ihrer Ziele.
Wir beraten und vertreten Bauunternehmen, Investoren, Bauträger, Bauherren, Handwerksbetriebe, Wohnungskäufer, Immobilienbesitzer, Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer.
Vertragsgestaltung:
Wenn Sie sich in der Vorbereitung eines Bauprojektes befinden, erhalten Sie von uns alle auf Ihre individuellen Bedürfnisse angepasste Bauverträge, Architektenverträge, Ingenieurverträge, Generalunternehmerverträge und Projektsteuerungsverträge. Durch die Optimierung der Verträge von Anfang an wird der Erfolg Ihres Projektes für Sie abgesichert.
Bei Bauverträgen beraten wir Sie, ob in Ihrem individuellen Fall die Geltung des BGB oder die Vereinbarung der VOB/B von Vorteil für Sie ist. Wir beachten bei der Vertragsgestaltung Ihre jeweilige Stellung zwischen allen am Bau Beteiligten, somit vor allem auch die Situation, ob Sie sowohl Auftragnehmer gegenüber einem Hauptauftraggeber als zugleich selber Auftraggeber gegenüber Ihren Subunternehmern/Nachunternehmern sind. Ihre jeweilige Stellung zu Ihren Vertragspartnern am Bau ist hinsichtlich der vertraglichen Gestaltung Ihrer Verträge von erheblicher Auswirkung. Ihre Verträge bedürfen in den jeweiligen Vertragsverhältnissen jeweils der für Sie günstigsten Ausgestaltung.
Wir optimieren Ihren kompletten Vertragsablauf. Wir gestalten Ihre Angebotsschreiben erfolgreich und erhöhen hierdurch vor allem auch die Akzeptanz und Bereitschaft zur Annahme Ihrer Angebote. Hierdurch steigern wir zusammen mit Ihnen von Vornherein Ihren Umsatz. Wir erarbeiten für Sie Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Wir beraten Sie somit in der Phase vor der Auftragserteilung vollumfänglich auf dem Weg zu Ihrem optimalen und fehlerfreien Vertragsabschluss.
Baubegleitung:
Während der Bauphase setzen wird Ihre Forderungen durch und wehren Gegenansprüche gegen Sie ab.
Unsere tägliche Arbeit beinhaltet insbesondere auch den Umgang mit Bauablaufstörungen.
In diesem Zusammenhang sind auch die Möglichkeiten und Vorteile einer Kündigung mit Sorgfalt zu recherchieren.
Es ist unser vorrangiges Ziel, Sie praxisgerecht und „nahe am Bau-Denken“ zu einem optimalen Ergebnis zu führen. Hierfür stehen wir vor allem aufgrund unserer Doppelqualifikation aus dem Ingenieurbereich und dem Rechtswesen.
Abnahme:
Der Zeitpunkt der Abnahme ist ein Moment von zentraler Bedeutung. Die Tragweite der Abnahme wird häufig von den am Bau Beteiligten unterschätzt. Durch unsere kompetente Beratung sichern wir Ihnen Ihre Ansprüche und Ihre für Sie vorteilhaften Positionen.
Baumängel:
Bei Baumängeln ist die Auswahl von Sachverständigen mit Vernunft und Weitblick einzuleiten. Es ist zu entscheiden, ob ein außergerichtliches Vorgehen oder die Einleitung eines Selbständigen Beweisverfahrens in Ihrer konkreten Situation der für Sie bessere Weg ist. Insbesondere ist der für Ihren Fall passende Sachverständige auszuwählen und es sind die Fragen an den Gutachter gemeinsam zu erarbeiten und sorgfältig zu treffen, da mit der Auswahl der Fragen an den Sachverständigen bereits der Erfolg der Umsetzung Ihrer Ansprüche abhängt. Wir arbeiten in diesem Zusammenhang eng und kompetent mit Sachverständigenbüros zusammen.
Bei fertigen Bauwerken stehen wir Ihnen bei der Mängelbeseitigung, Beweissicherung und Haftung zur Seite.
Insolvenz am Bau:
Auch für den Fall einer Insolvenz eines am Bau Beteiligten sichern wir Ihnen durch unserer Beratung Ihre Rechte und Ihr Geld.
Wenn eine außergerichtliche Einigung trotz umfangreicher Bemühungen nicht erzielt werden kann, werden Sie mit uns im Klagewege zu Ihrem Erfolg geführt.
Auch hierbei ist der richtige Weg bereits das Ziel. Umfangreiche Kenntnisse der einschlägigen baurechtlichen Kenntnisse und damit unsere Vollspezialisierung garantieren Ihren Erfolg. Die richtige Wahl einer Mängelbeseitigungsklage, Kostenvorschussklage oder Schadensersatzklage ist bereits ein bedeutender Schritt zur Erzielung eines für Sie optimalen Ergebnisses.