Privates Baurecht

Privates Baurecht

Ob Vertrags­gestaltung, Ausschreibung und Vergabe, Abnahme, Forderungs­sicherung, Bauschäden, Gewähr­leistung, Zahlungsverzug, Haftung oder sonstige Fragen zum Baurecht – auf unser Experten­wissen können Sie sich verlassen.
Die BAU und RECHT ist Ihr kompetenter Ansprech­partner zu allen Fragen rund um das Bau­recht in Bayern.
Wir sind für unsere Mandanten, für deren Bau­stel­len und Rechts­vertretung, deutschlandweit tätig.
Unsere voll­umfäng­liche Spezialisierung auf Privates Bau­recht, Architekten­recht, Immobilien­recht, Vergabe­recht und Öffent­liches Bau­recht garantier Ihnen die effiziente Um­setzung Ihrer Ziele.
Wir beraten und vertreten Bau­unter­nehmen, In­vestoren, Bau­träger, Bau­herren, Handwerks­betriebe, Wohnungs­käufer, Immobilien­be­sitzer, Architekten, Ingenieure, Projekt­steuerer.

Vertragsgestaltung:

Wenn Sie sich in der Vor­bereitung eines Bauprojektes befinden, erhalten Sie von uns alle auf Ihre individuellen Be­dürfnisse an­ge­passte Bau­verträge, Architekten­verträge, Ingenieur­verträge, General­unter­nehmer­ver­träge und Projekt­steuerungs­verträge. Durch die Optimierung der Verträge von Anfang an wird der Erfolg Ihres Projektes für Sie abgesichert.
Bei Bau­verträgen beraten wir Sie, ob in Ihrem individuellen Fall die Geltung des BGB oder die Verein­barung der VOB/B von Vorteil für Sie ist. Wir beachten bei der Vertrags­gestaltung Ihre jeweilige Stellung zwischen allen am Bau Beteiligten, somit vor allem auch die Situation, ob Sie sowohl Auftragnehmer gegenüber einem Haupt­auf­trag­geber als zugleich selber Auftrag­geber gegenüber Ihren Subunternehmern/Nachunternehmern sind. Ihre jeweilige Stellung zu Ihren Vertrags­partnern am Bau ist hinsichtlich der vertraglichen Ge­staltung Ihrer Verträge von erheb­licher Auswirkung. Ihre Verträge bedürfen in den jeweiligen Vertrags­verhält­nissen jeweils der für Sie günstigsten Aus­ge­stalt­ung.
Wir optimieren Ihren kompletten Vertrags­ablauf. Wir gestalten Ihre An­gebots­schreiben erfolgreich und erhöhen hierdurch vor allem auch die Akzeptanz und Bereit­schaft zur An­nahme Ihrer An­gebote. Hier­durch steigern wir zusammen mit Ihnen von Vornherein Ihren Umsatz. Wir er­arbeiten für Sie Ihre Allgemeinen Geschäfts­be­ding­ungen.
Wir beraten Sie somit in der Phase vor der Auf­trags­erteilung voll­umfänglich auf dem Weg zu Ihrem optimalen und fehler­freien Ver­trags­abschluss.

Baubegleitung:

Während der Bau­phase setzen wird Ihre Forder­ungen durch und wehren Gegen­ansprüche gegen Sie ab.
Unsere tägliche Arbeit beinhaltet insbesondere auch den Umgang mit Bau­ablauf­störungen.
In diesem Zusammen­hang sind auch die Möglich­keiten und Vorteile einer Kündigung mit Sorgfalt zu recherchieren.
Es ist unser vorrangiges Ziel, Sie praxis­gerecht und „nahe am Bau-Denken“ zu einem optimalen Ergebnis zu führen. Hierfür stehen wir vor allem aufgrund unserer Doppel­qualifikation aus dem Ingenieur­bereich und dem Rechts­wesen.

Abnahme:

Der Zeitpunkt der Abnahme ist ein Moment von zentraler Be­deutung. Die Tragweite der Ab­nahme wird häufig von den am Bau Beteiligten unterschätzt. Durch unsere kompetente Beratung sichern wir Ihnen Ihre An­sprüche und Ihre für Sie vorteilhaften Positionen.

Baumängel:

Bei Baumängeln ist die Auswahl von Sach­ver­ständigen mit Ver­nunft und Weit­blick einzuleiten. Es ist zu ent­scheiden, ob ein außer­gericht­liches Vor­gehen oder die Ein­leitung eines Selbständigen Beweis­verfahrens in Ihrer konkreten Situation der für Sie bessere Weg ist. Ins­besondere ist der für Ihren Fall passende Sach­ver­ständige aus­zu­wählen und es sind die Fragen an den Gut­achter gemeinsam zu erarbeiten und sorg­fältig zu treffen, da mit der Auswahl der Fragen an den Sach­ver­ständigen bereits der Erfolg der Um­setzung Ihrer An­sprüche abhängt. Wir arbeiten in diesem Zu­sammen­hang eng und kompetent mit Sach­ver­ständigen­büros zusammen.
Bei fertigen Bau­werken stehen wir Ihnen bei der Mängel­be­seit­igung, Be­weis­sicherung und Haft­ung zur Seite.

Insolvenz am Bau:

Auch für den Fall einer In­solvenz eines am Bau Beteiligten sichern wir Ihnen durch unserer Be­rat­ung Ihre Rechte und Ihr Geld.
Wenn eine außer­gericht­liche Ein­igung trotz um­fang­reicher Be­mühungen nicht er­zielt werden kann, werden Sie mit uns im Klage­wege zu Ihrem Erfolg geführt.
Auch hierbei ist der richtige Weg bereits das Ziel. Umfang­reiche Kennt­nisse der einschlägigen bau­recht­lichen Kennt­nisse und damit unsere Voll­spezial­isierung garantieren Ihren Erfolg. Die richtige Wahl einer Mängel­beseitigungs­klage, Kosten­vor­schuss­klage oder Schadens­er­satz­klage ist bereits ein bedeutender Schritt zur Erzielung eines für Sie optimalen Ergebnisses.