Vergaberecht

Vergaberecht

Ob in der Durch­setzung Ihrer Rechte als Bieter bei öffent­lichen Aus­schreibungen oder bei Ver­gabe­rechts­verstößen – nutzen Sie unsere lang­jährige und umfang­reiche Er­fahrung. Wir beraten Sie zum Vergabe­recht, führen Rüge- und Nach­prüfungs­verfahren durch und begleiten Sie bei Schadens­ersatz­forderungen. Gemeinsam können wir Ihre Ziele erreichen – effizient und nachhaltig.

Wir sind voll­umfäng­lich auf Vergabe­recht, Privates Baurecht, Architekten­recht, Immobilien­recht, und Öffentliches Baurecht spezialisiert und garantieren Ihnen hierdurch effiziente Um­setzung Ihrer Ziele.
Wir beraten und vertreten Bau­unter­nehmen, Investoren, Bauträger, Bauherren, Handwerks­betriebe, Wohnungs­käufer, Immobilien­besitzer, Architekten, Ingenieure, Projekt­steuerer.
Am 18.04.2016 trat die Vergabe­rechts­reform in Kraft, nachdem auch der Bundesrat am 18.03.2016 der Ver­gabe­rechts­modernisierungs­verordnung zugestimmt hat. Die Ver­gabe­rechts­modernisierung ist das größte ver­gabe­rechtliche Gesetz- und Ver­ordnungs­gebungs­ver­fahren seit 2004. Der Rechts­rahmen für die öffentliche Auftrags­vergabe oberhalb der Schwellen­werte wurde umfassend reformiert, modernisiert, vereinfacht und an­wender­freund­licher gestaltet.
Das Vergabe­recht stellt sowohl Auf­trag­geber als auch Auftrag­nehmer angesichts der ständig an­steigen­den Anzahl an Normen vor komplexe Heraus­forderungen am Bau in Bayern. Nur wer die Regeln und ihre praktische Aus­ge­staltung kennt, kann rechtzeitig Ver­gabe­rechts­konflikte erkennen und langwierige Nach­prüfungs­ver­fahren oder den Aus­schluss vom Vergabe­ver­fahren vermeiden.
Wir unterstützen Bieter in allen Rechts­fragen, die sich im Zusammen­hang mit dem Ver­gabe­recht auf nationaler sowie inter­nationaler Ebene ergeben. Wir begleiten Ver­gabe­ver­fahren für die Bau­branche.
Unsere Mandanten werden von uns durch alle Phasen des Ver­gabe­ver­fahrens begleitet. Wir unterstützen Sie von Beginn an bereits bei der Er­stellung von Angeboten insbesondere im Hinblick auf die vom Auf­trag­geber fest­gelegten Kriterien.
Sollten Sie nach der Sub­mission nicht den ersten Platz erlangt haben, sind die Möglich­keiten einer Auftrags­erteilung an Sie noch lange nicht aus­geschöpft. Wir beraten Sie in Rüge­ver­fahren sowie in Nach­prüfungs­ver­fahren vor den Ver­gabe­kammern.