Vergaberecht
Ob in der Durchsetzung Ihrer Rechte als Bieter bei öffentlichen Ausschreibungen oder bei Vergaberechtsverstößen – nutzen Sie unsere langjährige und umfangreiche Erfahrung. Wir beraten Sie zum Vergaberecht, führen Rüge- und Nachprüfungsverfahren durch und begleiten Sie bei Schadensersatzforderungen. Gemeinsam können wir Ihre Ziele erreichen – effizient und nachhaltig.
Wir sind vollumfänglich auf Vergaberecht, Privates Baurecht, Architektenrecht, Immobilienrecht, und Öffentliches Baurecht spezialisiert und garantieren Ihnen hierdurch effiziente Umsetzung Ihrer Ziele.
Wir beraten und vertreten Bauunternehmen, Investoren, Bauträger, Bauherren, Handwerksbetriebe, Wohnungskäufer, Immobilienbesitzer, Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer.
Am 18.04.2016 trat die Vergaberechtsreform in Kraft, nachdem auch der Bundesrat am 18.03.2016 der Vergaberechtsmodernisierungsverordnung zugestimmt hat. Die Vergaberechtsmodernisierung ist das größte vergaberechtliche Gesetz- und Verordnungsgebungsverfahren seit 2004. Der Rechtsrahmen für die öffentliche Auftragsvergabe oberhalb der Schwellenwerte wurde umfassend reformiert, modernisiert, vereinfacht und anwenderfreundlicher gestaltet.
Das Vergaberecht stellt sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer angesichts der ständig ansteigenden Anzahl an Normen vor komplexe Herausforderungen am Bau in Bayern. Nur wer die Regeln und ihre praktische Ausgestaltung kennt, kann rechtzeitig Vergaberechtskonflikte erkennen und langwierige Nachprüfungsverfahren oder den Ausschluss vom Vergabeverfahren vermeiden.
Wir unterstützen Bieter in allen Rechtsfragen, die sich im Zusammenhang mit dem Vergaberecht auf nationaler sowie internationaler Ebene ergeben. Wir begleiten Vergabeverfahren für die Baubranche.
Unsere Mandanten werden von uns durch alle Phasen des Vergabeverfahrens begleitet. Wir unterstützen Sie von Beginn an bereits bei der Erstellung von Angeboten insbesondere im Hinblick auf die vom Auftraggeber festgelegten Kriterien.
Sollten Sie nach der Submission nicht den ersten Platz erlangt haben, sind die Möglichkeiten einer Auftragserteilung an Sie noch lange nicht ausgeschöpft. Wir beraten Sie in Rügeverfahren sowie in Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern.